Kontakt

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MUSIC ART CONSULTING

Event- und Künstleragentur
A-5325 Plainfeld, Gaisbergweg 7
+43 676 3317520

Konzessionierte Veranstaltungs-und Künstleragentur
Geschäftsführung: Peter Walser
UID: ATU 52813200

Berufsverband

wks.jpgWKO / WKSBG - Wirtschaftskammer Österreich
Fachgruppe 606: Freizeit- und Sportbetriebe
Sparte: Tourismus- u. Freizeitwirtschaft
Handelsregister: HRB 503/115707, 503/115708
Link zum WKO-Eintrag         

Bankverbindung

Raiffeisenbank Flachgau Mitte
IBAN (International Account Number) AT12 3501 5000 0101 3671
BIC (Bank Identifier Code) RVSAAT2S015

 


 

Geschäftsbedingungen                                                                                                                                   Stand: Plainfeld, 01/2022

 AGB / MUSIC ART CONSULTING

Briefing/Erstkontakt

Bitte bereiten Sie sich auf das Erstgespräch vor. Die Veranstaltung wird Ihr Ziel umso genauer treffen, je umfassender Ihr Briefing ist. Das erste Gespräch zur Festlegung der Zielparameter sowie begleitender Projektdaten und – informationen, ist in der Regel kostenlos. Ohne wesentliche Informationen, wie Budget, Termin oder Besucherzahl und -profil können wir leider kein Angebot legen.

Angebot

Bestimmt werden Sie verstehen, dass die auf Basis eines entsprechenden Briefings durch den Auftraggeber erstellten Ideen- bzw. Realisierungskonzepte bereits honorarpflichtig sind. Um der Aufgabenstellung entsprechend Lösungsmodelle zu entwickeln, sind in der Regel jede Menge Basisarbeit und Recherchen verbunden, die Zeit und Geld kosten. Dafür Bandbreiten festzulegen ist schwierig, so haben wir uns entschlossen, leistungs- bzw. arbeitszeitentsprechende Honorare anzuwenden, welche bei Auftragserteilung den Gesamtkosten gut geschrieben werden. Unsere Angebote sind frei-bleibend. Ausnahmen bilden Pauschalangebote.

Honorare

Unsere Honorare richten sich prinzipiell nach den Empfehlungen der österreichischen Wirtschaftskammer geltend für die Bereiche PR-Berater. Wenn nicht anders vereinbart entsteht der Honoraranspruch gleich nach jeder erbrachten Leistung. Arbeiten, die aus welchem Grund auch immer, nicht zur Ausführung gelangen, und Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.

Reisekosten

Bei Reisen zur Erfüllung des Eventauftrages wird die Reisezeit mit Sätzen nach Zeitaufwand, plus Km-Geld und Diäten in Rechnung gestellt. Als Reisezeiten gelten dabei auch Wartezeiten, soweit dadurch die Ausübung anderwärtiger Tätigkeiten be- oder verhindert wird. Bei den meisten fertigen Produkten sind die Reisekosten bereits pauschaliert.

Fremdkosten

Fremdkosten, die im Rahmen der Planung bzw. Durchführung von Events entstehen, werden unter ausgewiesenem Aufschlag des Zeit- und Organisationsaufwandes weiterverrechnet. (Handling Fees)

Copyrights

Die Urheber- und Nutzungsrechte an allen Konzepten und sonstigen Unterlagen bleiben im vollen Umfang und Inhalt unabhängig vom Wortlaut bei MUSIC ART CONSULTING. Mit der Bezahlung einer Präsentation oder Leistung erwirbt der Kunde keine Rechte an den Konzepten.

Die Übertragung der Nutzungsrechte bedarf ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung, die auch die Höhe der Copyright-Kosten einschließt. Das Urheberrecht ist NICHT übertragbar! Die Weitergabe der Unterlagen, im Ganzen oder in Teilen, sowie eine Veröffentlichung, Verbreitung oder sonstiger Verwertung der präsentierten Vorschläge, Ideen bzw. Lösungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MUSIC ART CONSULTING nicht zulässig und wird bei Notwendigkeit gerichtlich verfolgt.

Genehmigung

Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen sind von Ihnen zu überprüfen und binnen 5 (fünf) Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als genehmigt.

Zahlungsvereinbarungen

MUSIC ART CONSULTING behält sich vor, je nach Auftrag bzw. Auftragsvolumen, insbesondere zur Absicherung von Vorfinanzierungen von (Fremd-) Leistungen, Vorauszahlungen zu fordern. Je nach Veranstaltungstyp, Eventbudget, Fremdkostenanteil und Projektfortschritt gilt eine Vorauszahlung bis zu 50% des Auftragsvolumen als üblich. In speziellen Fällen wird das Zahlungsziel mit 35% (bei Vertragsabschluss) + 35% (vor Veranstaltungsbeginn) + 30% (nach Veranstaltung) vereinbart. Da die Leistungserbringung üblicherweise mit der Realisierung des Events abgeschlossen ist, sind Rechnungen stets prompt ohne Abzug, unmittelbar nach Rechnungslegung fällig.

Storno

Sollte die Veranstaltung und/oder Teile daraus (Künstler, Technikelemente, etc.) seitens des Auftraggebers storniert werden, so ergeben sich folgende bindende Stornovereinbarungen in Bezug auf die vereinbarte Auftragssumme (AS):

Storno bis 8 Wochen vor dem Event 50% der AS

Storno bis 4 Wochen vor dem Event 100% der AS

Diesbezügliche anderslautende Vereinbarungen müssen beiderseits bei Vertragsabschluss schriftlich fixiert werden.

Auftrittshinderungsgrund

Neben beiderseitigen Gründen von höherer Gewalt als stornofreier Vertragsauflösungs- bzw. Auftrittsverhinderungsgrund, möchten wir auch darauf aufmerksam machen, dass eine Nichterfüllung der vereinbarten Mindestanforderungen seitens des Auftraggebers (wie mangelnde Bühnenbeschaffenheit, Licht- u. Tontechnik, oder aller weiterer, vereinbarten Zusatzleistungen wie Garderobe, Catering, Hotelreservierungen, etc.) im Extremfall ebenfalls ein Auftrittshinderungsgrund sein kann.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Standort der Agentur und die Anwendung österreichischen Rechts.


 

Erklärung zur Informationspflicht

Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.

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Wenn Sie per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. 

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Newsletter (in Ausarbeitung)

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Ihre Rechte

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:

MUSIC ART CONSULTING, Peter Walser, Gaisbergweg 7, 5325 Plainfeld, Österreich